PhotoHub Berlin
Fassung von August 2025
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Einzelunternehmen Dumitru Marzenco, handelnd unter der Marke „PhotoHub Berlin" (nachfolgend: „Vermieter"), und dem jeweiligen Kunden geschlossen werden.
(2) Diese AGB regeln die Bedingungen für folgende Leistungen des Vermieters:
(3) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertragsschluss schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail, über ein Onlineformular oder auf sonstigem Wege zustande kommt.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Die Leistungen des Vermieters bestehen in der entgeltlichen Bereitstellung technischer Geräte sowie in der Erbringung veranstaltungsbezogener Dienstleistungen gegenüber dem Kunden. Vertragsgegenstand sind insbesondere:
(1a) Die Aufzählung der Tätigkeiten des Anbieters ist nicht abschließend.
(2) Der konkrete Leistungsumfang sowie die Zusammensetzung der im Einzelfall geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag, insbesondere dem Angebot oder der Buchungsbestätigung des Vermieters. Der Einzelvertrag hat im Falle ausdrücklich abweichender Vereinbarungen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(1) Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Kunden kommt zustande, sobald der Vermieter eine Buchungsanfrage oder Angebotsannahme des Kunden ausdrücklich bestätigt. Als ausdrückliche Bestätigung gilt insbesondere:
(2) Bei Online-Buchungen über die Website des Vermieters stellt das Absenden des vollständig ausgefüllten Buchungsformulars durch den Kunden ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des Vermieters per E-Mail oder durch anderweitige schriftliche Annahmeerklärung zustande. Der Vermieter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Ergänzungen, Änderungen oder Erweiterungen eines bestehenden Vertrags bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter in Textform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
(4) Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Kunde ist an von ihm abgegebene Erklärungen (z. B. Angebotsannahmen oder Buchungswünsche) für fünf (5) Werktage ab Zugang beim Vermieter gebunden.
(5) Der Vertrag kann in Schriftform, in Textform (E-Mail, Onlineformular) oder in sonstiger elektronischer Form geschlossen werden.
(6) Mit der Bestätigung eines Angebots, der Beauftragung per E-Mail, Telefon oder sonstiger Nachricht, der Zahlung oder der Inanspruchnahme der Leistung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters an. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB erfolgt auf jeder Buchungsbestätigung und Rechnung. Die AGB sind jederzeit unter www.photohub.berlin/agb einsehbar.
(7) Unabhängig vom gesetzlichen Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell zugeschnittenen Dienstleistungen räumt der Vermieter dem Kunden hiermit eine freiwillige Widerrufsfrist in einer Dauer von drei Kalendertagen ab Zugang der Buchungsbestätigung oder Rechnung ein. Der Widerruf muss ausdrücklich schriftlich erfolgen. Eine Haftung des Vermieters für Aufwendungen entfällt in diesem Zeitraum. Danach gelten die üblichen Stornierungsbedingungen des § 4.
(1) Der Kunde kann einen verbindlich gebuchten Auftrag bis spätestens sieben (7) Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn schriftlich oder in Textform stornieren. In diesem Fall fallen keine Stornokosten an.
(2) Erfolgt die Stornierung weniger als sieben (14) Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, so hat der Kunde 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises als pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei einer Stornierung am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne vorherige Stornierung ist der volle vereinbarte Preis (100 %) fällig.
(4) Eine kostenfreie Stornierung nach Ablauf der Frist gemäß Absatz 1 ist nur zulässig, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistung aufgrund eines unvorhersehbaren, unabwendbaren und außerhalb seines Einflussbereichs liegenden Ereignisses („höhere Gewalt") unmöglich war. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: behördlich angeordnete Veranstaltungsverbote, Naturkatastrophen oder akute medizinische Notfälle, die eine Durchführung objektiv unmöglich machen. Der Kunde hat geeignete Nachweise unverzüglich vorzulegen.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen, sofern ein nachweisbar höherer Schaden entstanden ist.
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem individuell geschlossenen Vertrag. Sie umfasst ausschließlich den Zeitraum der tatsächlichen Nutzung des Mietgegenstands durch den Kunden auf der Veranstaltung.
(2) Die vertragliche Leistung des Vermieters beginnt mit dem Eintreffen des Veranstaltungsteams am Veranstaltungsort und endet mit dem planmäßigen Abbau des Mietgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Vorbereitungsleistungen wie die Erstellung von Templates, Konfigurationen oder individuelle technische Anpassungen vor dem Veranstaltungstag sind keine Bestandteil der Mietdauer im engeren Sinne, stellen jedoch Leistungen im Rahmen des Vertrages dar.
Es wird ausdrücklich empfohlen jegliche durch den Vermieter angebotene Leistung, soweit möglich, mit Betreuung durch das geschuldete Personal des Vermieters bei der Buchung zu bevorzugen.
(3) Eine Nutzung des Mietgegenstands über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form erfolgen, muss jedoch eine eindeutige Willenserklärung des Vermieters enthalten. Die bloße Duldung der weiteren Nutzung, etwa durch verspäteten Abbau oder passives Verhalten des Vermieters, gilt nicht als Zustimmung zur Verlängerung.
Der Vermieter gewährt dem Kunden nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer eine einmalige Duldungsfrist von maximal 15 Minuten. Innerhalb dieses Zeitraums kann dem Kunden durch das Personal des Vermieters mitgeteilt werden, dass eine Verlängerung gegen Entgelt möglich ist. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht und ist der Kunde innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar oder reagiert nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Nutzung des Mietgegenstands eigenständig zu beenden und/oder eine Überziehungsgebühr gemäß Absatz 4 zu erheben.
(4) Eine darüber hinausgehende Nutzung ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt diesen, eine Überziehungsgebühr zu verlangen. Die Höhe der Überziehungsgebühr wird durch den Vermieter nach billigem Ermessen festgelegt, orientiert sich jedoch mindestens am durchschnittlichen Stundensatz des vereinbarten Leistungsumfangs. Die Angemessenheit der Vergütung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle im Streitfall. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder eine wesentlich geringere Nutzung bzw. kein entsprechender Schaden eingetreten ist.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände des Vermieters pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Er trägt dafür Sorge, dass die überlassenen Geräte, Requisiten und Zubehörteile ausschließlich gemäß ihrer vertraglich vorgesehenen Funktion verwendet werden. Jede missbräuchliche Nutzung, insbesondere Manipulationen an Soft- oder Hardware, ist untersagt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Mietdauer sicherzustellen, dass die Mietgegenstände vor Witterungseinflüssen (insbesondere Regen, Schnee, starker Sonneneinstrahlung oder Wind), Diebstahl, Vandalismus, mutwilliger Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch durch Dritte geschützt sind. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung dieser Schutzpflichten entstehen, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
(3) Der Kunde hat dem Vermieter offensichtliche Mängel oder Schäden an den Mietgegenständen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Stunde nach Beginn der Nutzung, anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Geräte als mangelfrei übergeben. Schäden, die im weiteren Verlauf auftreten, sind dem Vermieter ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
(4) Bei Veranstaltungen ohne durchgehende Anwesenheit eines Mitarbeiters des Vermieters (sogenannte „Drop-Offs") verpflichtet sich der Kunde, den ordnungsgemäßen Betrieb der Mietgegenstände eigenverantwortlich sicherzustellen und Dritte ggf. entsprechend zu instruieren. Der Kunde übernimmt für diesen Zeitraum die vollständige Obhutspflicht für die überlassenen Geräte. Er trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung durch Dritte, es sei denn, der Schaden ist nachweislich auf einen technischen Defekt zurückzuführen, den der Vermieter zu vertreten hat.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände an Dritte weiterzugeben, zu vermieten oder anderweitig zu überlassen. Eine Weitergabe ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, gem. seiner Mitwirkungspflicht, dem Vermieter rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere genaue Angaben zum Veranstaltungsort, zum Zeitplan, zu Ansprechpartnern vor Ort sowie zu logistischen Besonderheiten.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vom Vermieter überlassenen Bedienungs-, Sicherheits- und Nutzungshinweise sorgfältig zu beachten. Dies gilt insbesondere bei Drop-Offs. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Missachtung dieser Hinweise entstehen.
(8) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am Veranstaltungsort geeignete Bedingungen für den Aufbau und Betrieb der Mietgegenstände bestehen. Hierzu zählen insbesondere: ein funktionsfähiger Stromanschluss (230 V, haushaltsübliche Steckdose), ein ebener, ausreichend großer und trockener Aufstellort, Schutz vor Regen und extremer Hitze sowie eine ungehinderte Zugänglichkeit für das Auf- und Abbauteam des Vermieters. Ist ein reibungsloser Aufbau aufgrund unzureichender Bedingungen nicht möglich, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Aufbau abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Zahlungsanspruch des Vermieters unberührt.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer der Nutzung über eine geeignete Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden an gemieteten Gegenständen sowie etwaige Personen- oder Vermögensschäden abdeckt. Dies gilt sowohl für Privatkunden als auch für gewerbliche Auftraggeber. Ein Nachweis über die Versicherung ist nur auf ausdrückliche Anforderung vorzulegen. Fehlt ein entsprechender Versicherungsschutz oder wird ein Schaden nicht übernommen, haftet der Kunde.
(10) Der Vermieter behält sich das Recht vor, insbesondere bei Drop-Offs oder Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko, eine angemessene Sicherheitsleistung (z. B. Kaution) zu verlangen. Die Höhe und Form der Sicherheitsleistung wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Ein Anspruch auf Verzicht besteht nicht.
(11) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Pflichten, ist der Vermieter berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(1) Der Vermieter verpflichtet sich, die vereinbarten Mietgegenstände zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt in betriebsbereitem, sauberem und technisch einwandfreiem Zustand bereitzustellen.
(2) Je nach gebuchter Leistung unterscheidet der Vermieter zwischen folgenden Servicevarianten:
a) Bei vollbetreuten Veranstaltungen stellt der Vermieter eigenes Personal zur technischen Begleitung der Veranstaltung zur Verfügung. Die Betreuung umfasst das rechtzeitige Einrichten und Starten der Geräte, die Überwachung des laufenden Betriebs und die Unterstützung bei technischen Problemen. Eine fortlaufende Einweisung einzelner Veranstaltungsteilnehmer in die Bedienung der Geräte sowie eine animierende Gästebetreuung oder Moderation sind nicht geschuldet.
b) Bei sogenannten Drop-Offs liefert der Vermieter die vereinbarten Geräte am Veranstaltungsort an und stellt sicher, dass diese vor Ort funktionsfähig aufgestellt werden. Es erfolgt keine persönliche Einweisung. Dem Kunden wird vorab oder bei Übergabe eine digitale Anleitung (z. B. in Form von Video oder Dokument) zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Nutzung der Mietgegenstände. Der Vermieter bietet telefonischen Support innerhalb üblicher Geschäftszeiten. Sollte ein technisches Problem telefonisch nicht lösbar sein, kann nach eigenem Ermessen ein Vor-Ort-Service durch den Vermieter erfolgen. Der Vermieter behält sich vor, außerhalb der in § 6 Abs. 3 dieser AGB genannten „Schonfrist", eine Gebühr für den im Vorfeld nicht inkludierten Vor-Ort-Service geltend zu machen.
c) Bei Selbstabholung übernimmt der Kunde Transport, Aufbau, Betrieb und Rücktransport eigenverantwortlich. Der Vermieter stellt digitale Anleitungen zur Verfügung und erteilt bei Übergabe eine kurze persönliche Einweisung in den grundlegenden Aufbau und die Inbetriebnahme der Mietgegenstände. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu transportieren und gemäß Anleitung sowie Einweisung zu bedienen. Der Vermieter bietet telefonischen Support während der vereinbarten Mietdauer. Ein Vor-Ort-Einsatz durch den Vermieter erfolgt nur im Ausnahmefall und auf gesonderte Absprache, ein Anspruch besteht des Kunden besteht jedoch nicht.
(3) Der Vermieter ist verpflichtet, erkennbare technische Mängel, die vor Veranstaltungsbeginn festgestellt werden und den Gebrauch der Geräte erheblich beeinträchtigen, unverzüglich zu beheben oder – soweit möglich – gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ein Anspruch auf sofortigen Austausch besteht nur, wenn der Mangel den Gebrauch der Geräte objektiv unmöglich macht.
(4) Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch äußere Umstände verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Stromausfall, Netzschwankungen, mangelhafte Infrastruktur vor Ort, Eingriffe Dritter, unzureichender Witterungsschutz oder andere vom Kunden zu vertretende Gegebenheiten.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, einzelne Komponenten der vereinbarten Mietgegenstände durch funktional gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies aus technischen, organisatorischen oder logistischen Gründen erforderlich ist und dem Kunden daraus kein erheblicher Nachteil entsteht.
(6) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine dauerhafte Internetverbindung für Cloud-Dienste oder QR-Downloads bereitzustellen, sofern diese Leistung nicht ausdrücklich im Einzelvertrag zugesichert wurde. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit externer Plattformen oder Dienste von Drittanbietern.
(1) Der Vermieter haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten"), jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Wird ein Mietgegenstand durch den Kunden oder durch Dritte, für die er einzustehen hat (z. B. Gäste, Mitarbeiter, Beauftragte), schuldhaft derart beschädigt, dass er für nachfolgende Veranstaltungen nicht verfügbar ist, haftet der Kunde nicht nur für den Wiederbeschaffungswert, sondern auch für darüber hinausgehende Schäden, die dem Vermieter infolge des Nutzungsausfalls entstehen – insbesondere für die Nichterfüllbarkeit bereits vereinbarter Aufträge.
(2) Die Gefahr für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände geht mit Übergabe an den Kunden über – unabhängig davon, ob der Vermieter oder ihm unterstehende Personen während der Nutzung anwesend sind oder nicht. Ab Übergabe trägt der Kunde die vollständige Obhutspflicht für die Geräte.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände unmittelbar nach der Übergabe auf offensichtliche Mängel, Schäden oder Fehlfunktionen zu prüfen und solche dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gelten die Geräte als mangelfrei übergeben. Spätere Reklamationen hinsichtlich erkennbarer Mängel, nach der in § 6 Abs. 3 dieser AGB genannten „Schonfrist", sind ausgeschlossen. Entwickelt sich ein nicht gemeldeter Mangel während der Nutzung zu einem Schaden, haftet der Kunde für die Folgen, sofern der Vermieter diesen bei Übergabe nicht erkennen konnte.
(4) Eine weitergehende Haftung des Vermieters – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden – ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
(5) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf einer unsachgemäßen Bedienung, einem Verstoß gegen die Gebrauchshinweise oder einer Verletzung der Obhutspflichten durch den Kunden oder durch Dritte beruhen.
(6) Für die Inhalte, Handlungen oder Äußerungen von Gästen während der Nutzung der Mietgegenstände übernimmt der Vermieter keinerlei Verantwortung. Der Kunde stellt den Vermieter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
(7) Der Kunde haftet für alle während der Mietdauer verursachten Schäden an den Mietgegenständen, soweit diese nicht auf einem technischen Defekt beruhen, der vom Vermieter zu vertreten ist. Im Fall eines Totalschadens haftet der Kunde bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts des beschädigten Geräts. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
(8) Der Kunde trägt die Verantwortung, dass die von ihm genutzten oder veröffentlichten Aufnahmen datenschutzkonform erfolgen. Der Vermieter übernimmt hierfür keine Haftung.
(9) Der Kunde sichert zu, für die Dauer der Nutzung über eine geeignete Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden an fremdem Eigentum einschließt. Ein Nachweis hierüber ist auf ausdrückliche Anforderung vorzulegen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, diesen Nachweis proaktiv einzufordern.
(10) Bei Drop-Offs oder Selbstabholung trägt der Kunde die volle Obhutspflicht über die überlassenen Mietgegenstände während der vereinbarten Nutzungsdauer. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Bedienfehler, Verlust oder Schäden, die in diesem Zeitraum entstehen, sofern nicht ein vom Vermieter zu vertretender technischer Mangel ursächlich ist.
(11) Sofern eine Veranstaltung durch den Vermieter abgesagt werden muss (z. B. aufgrund von Krankheit, Ausfall von Personal, technischer Defekte oder höherer Gewalt), wird dem Kunden bereits geleistete Vergütung vollständig erstattet. Eine vollständige Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung kann bis zum ordnungsgemäßen Wiedererhalt des Vertragsgegenstands verweigert werden.
Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung in diesem Fall, sollte keine andere Absprache zum Transport getroffen sein. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen.
(1) Der Vermieter ist Anwender der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG und weist die Umsatzsteuer mit 0 % aus. Sämtliche Preisangaben – insbesondere im Katalog, auf der Website oder in Angeboten – verstehen sich als Bruttopreise und beinhalten alle zu zahlenden Kosten.
(2) Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich etwaiger Zusatzleistungen (z. B. Requisiten, Hintergründe, Betreuungspersonal, Druckfunktion oder digitale Zusatzfunktionen). Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung in Textform.
(3) Die Zahlung ist spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im Einzelfall keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Maßgebend ist das Datum der Zusendung durch den Vermieter in jeglicher schriftlichen Form. Der Vermieter ist berechtigt, bei bestimmten Leistungen oder Kunden Vorkasse oder Barzahlung am Veranstaltungstag zu verlangen.
(4) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige Mahnkosten zu erheben. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.
(5) Der Vermieter kann bei größeren Aufträgen, längerer Vorlaufzeit oder erhöhtem logistischen Aufwand eine angemessene Anzahlung verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Anzahlung werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Die Ausführung der Leistung kann von der fristgerechten Zahlung der Anzahlung abhängig gemacht werden.
(6) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) In Phasen erhöhter Nachfrage oder eingeschränkter Verfügbarkeiten behält sich der Vermieter vor, abweichende Zahlungsbedingungen, verkürzte Fristen, verbindliche Anzahlungen oder eine sofortige Zahlung am Veranstaltungstag zu verlangen. Angebote können zeitlich befristet sein oder bei ausbleibender Rückmeldung ohne weitere Ankündigung wieder freigegeben werden. Bei Leistungen, die durch Dritte im Auftrag des Vermieters erbracht werden, kann die Vergütung auch unmittelbar beim Event in bar eingefordert werden.
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung entstehende Bild- und Videoaufnahmen durch den Vermieter für betriebliche Zwecke (insbesondere für Social Media, Website, Werbematerial) verwendet werden dürfen, sofern dem im Vorfeld nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die stillschweigende Zustimmung gilt mit Teilnahme an der Veranstaltung oder Zahlung als erteilt.
(2) Gem. der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB besteht keine gesonderte Verpflichtung des Vermieters zur Herausgabe von Aufnahmen an einzelne Gäste oder Dritte. Die Bilder werden dem Kunden gesammelt über einen digitalen Link oder auf anderer Art zur Verfügung gestellt.
(3) An allen durch den Vermieter oder seinem Personal erstellten Bild- und Videoaufnahmen behält der Vermieter die urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Dem Kunden wird ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten oder betrieblichen Verwendung eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken oder eine Bearbeitung der Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(4) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die entstandenen Bild- und Videodaten dauerhaft vorzuhalten. Der Zugang zu Online-Galerien oder Downloadlinks kann zeitlich beschränkt sein.
(1) Der Vermieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten fachkundige Dritte, insbesondere Subunternehmer und Kooperationspartner, ohne gesonderte Zustimmung des Kunden einzusetzen. Dies umfasst auch die Nutzung externer Software- oder KI-Dienstleistungen, sofern diese für die Leistungserbringung erforderlich sind.
(2) Der Vermieter bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Ansprüche des Kunden können ausschließlich gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
(3) Eine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und den vom Vermieter eingeschalteten Dritten entsteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(4) Die Haftungsklausel dieser AGB bleibt auch bei Leistungsdurchführung durch, vom Vermieter beauftragte, externe Dritte unberührt.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkung dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, den die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen sollten.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
(1) Alle Verträge unterliegen deutschem Recht. Änderungen oder Mitteilungen bedürfen der Schriftform.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieses Vertrags berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. PhotoHub Berlin behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) in ihrer jeweils neuesten Fassung.
PhotoHub Berlin
Dumitru Marzenco
Landsberger Allee 394
12681 Berlin
E-Mail: photohubberlin@gmail.com
Telefon: +49 151 25324919